Für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch stehe ich gerne zur Verfügung und informiere ich Sie über Ablauf, Kosten und die Zuschussmöglichkeiten Ihrer Krankenkasse.
In der Regel fallen die folgenden Kosten an:
- Erstberatung (60 Minuten): 100 EUR
- Folgeberatung (30 Minuten): 50 EUR
Neben der privaten Zahlung besteht in der Regel die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Diese bezuschussen Ernährungsberatung, Ernährungstherapie und präventive Maßnahmen.
Dafür benötigen Sie eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung, die Ihr Arzt ausstellt (z. B. ein Rezept oder eine Überweisung mit dem Hinweis „Ernährungsberatung / Ernährungstherapie aufgrund von folgender …“). Eine Vorlage steht hier zum Download zur Verfügung.
Die jeweiligen Zuschüsse der Krankenkassen unterscheiden sich:
- Mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung werden maximal fünf Beratungen mit 127-200 Euro von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
- Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 85 bis 100 Prozent der Kosten.
- Private Krankenkassen zahlen erst nach Antragstellung.
Wenn Sie hier nicht sicher sind, wie viel Ihre Krankenkasse tatsächlich zuzahlt und wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird, unterstütze ich Sie gerne und helfe Ihnen bei den nötigen Formalitäten!